HWB Immobilien ist Ihr zuverlässiger und kompetenten Partner, der dafür Sorge trägt, dass Ihr Eigentum sorgfältig und gewissenhaft verwaltet wird.
- Einberufung von Eigentümerversammlungen und die exakte Durchführung der gefassten Beschlüsse (Protokollierung der Versammlungsergebnisse erfolgt in der Regel während der Versammlung durch eine mobile EDV-Anlage)
 
-     Aufstellung der Hausordnung und deren Durchführung
 
-     Aufstellung eines Wirtschaftsplanes und Vorbereitung zur Beschlussfassung
 
-     Verwaltung und Rechnungslegung über die gemeinschaftlichen Gelder, ggf. gemeinsam mit dem jeweiligen Beirat
 
-     Aufstellung eines Instandhaltungsplanes und Durchführung der erforderlichen Arbeiten
 
-     Abführung von Lasten, Beiträgen und Zinsen, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen
 
-     Durchführung der für die Instandhaltung bzw. Instandsetzung erforderlichen Maßnahmen (im Rahmen des Wirtschaftsplanes)
 
-     Vertretung der Gemeinschaft in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung, soweit eine anwaltliche Tätigkeit nicht angezeigt oder geboten ist
 
-     Einziehen der Wohngeldbeträge von den einzelnen Eigentümern (im Auftrag der Gemeinschaft)
 
-     Überwachen sämtlicher Zahlungen
 
-     Erstellung der Abrechnung
 
-     Überwachung und Abrechnung von Handwerkerarbeiten
 
Die Konten der Wohnungseigentümergemeinschaften werden selbstverständlich als „Treuhandkonten“ ausdrücklich ausgewiesen und getrennt von unserem Vermögen geführt. Über Rücklagen/Anlagekonten verfügt die Verwaltung stets nur mit der Unterschrift eines Miteigentümers.
Für Fragen zu Honoraren, Musterabrechnungen, Wirtschaftsplänen, Musterprotokollen und Verwalterverträgen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.