Ob beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie – letztlich ist immer der Preis das entscheidende Kriterium für einen gelungenen Geschäftsabschluss.
Käufer wie Verkäufer sind immer bestrebt, den Preis der Immobilie zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Als Verhandlungsgrundlage für ein faires Geschäft kann ein Verkehrswertgutachten dienen, das den am Markt erzielbaren Preis ermittelt. Der Verkehrswert ist wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Aus der Definition ist ersichtlich, dass der Begriff „Verkehrswert“ ein Synonym für „Marktwert“ ist. Wie die Definition anzeigt, können Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, aber auch über Rechte an Grundstücken, wie Erbbau- oder Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten, Überbauten oder Notwege erstellt werden. Dementsprechend können Verkehrswertgutachten im privaten Geschäftsverkehr verschiedenen Zwecken dienen:
- Plausibilitätsanalyse von Kauf- bzw. Verkaufswerten
- Anteilsbewertung von Immobilieninvestments
- Bewertungen im Zusammenhang mit Enteignungen
- Wertermittlung bei Erbschaftsauseinandersetzungen
- Bewertung von Schenkungen
- Überprüfung der Angemessenheit der Erbschaftssteuer